1.) Allgemeines
Mit der Anmeldung oder Auftragserteilung zu einer Konsenslotsen Veranstaltung gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Dies gilt auch für Folgegeschäfte, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart. Mündliche Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt worden sind.
Anmeldungen erfolgen in der Reihenfolge ihres Eintreffens. Anmeldungen, Umbuchungen bzw. Stornierungen werden nur schriftlich (Post oder E-Mail) entgegengenommen.
- Jede Anmeldung ist verbindlich.
- Die Rechnungen sind bei Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar.
- Der/die AuftraggeberIn ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten oder mit eigenen Ansprüchen gegenzurechnen.
- Damit eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden kann, ist eine zumindest 90%ige Anwesenheit erforderlich.
KundInnen und Geschäftspartner erklären sich damit einverstanden, dass die Daten Ihrer Organisation, die im Rahmen der Seminaranmeldung erhoben werden, in der Firmendatenbank von Konsenslotsen aufgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass E-Mail Adressen unserer KundInnen und GeschäftspartnerInnen genutzt werden, um auf Neuigkeiten, Veranstaltungstermine, Angebote, Informationen etc. von Konsenslotsen aufmerksam zu machen. Falls dies nicht gewünscht ist, kann dies durch eine schriftliche Mitteilung an info@konsenslotsen.de jederzeit unterbunden werden.
Die Teilnahme an Veranstaltungen von Konsenslotsen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Für persönliche (Wert-)Gegenstände der TeilnehmerInnen kann keine Haftung übernommen werden.
Den Anweisungen der TrainerInnen/BeraterInnen ist unbedingt Folge zu leisten. Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz.
In jedem Fall ist eine Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Gewinnentgang, erwarteter aber nicht eingetretener Ersparnisse – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Änderungen im Veranstaltungsprogramm: Konsenslotsen übernimmt keine Gewähr bei Druck- und Schreibfehlern in Publikationen und auf der Webseite. Des Weiteren behält sich Konsenslotsen organisatorisch bedingte Programmänderungen, sowie die Absage von Veranstaltungen vor.
Das Zustandekommen von Veranstaltungen hängt von der Mindestteilnehmerzahl ab (bei offenen Seminaren sind 6 Anmeldungen erforderlich).
Bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsteilen aus dem vorliegenden Geschäftsfall hat ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Berlin zu entscheiden.
Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Nicht zur Anwendung gelangt das UN-Kaufrecht.
Sollten einzelne Bedingungen nichtig oder rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Alle TrainerInnen/BeraterInnen stehen in vertraglicher Beziehung zu Konsenslotsen. Der/die AuftraggeberIn ist nicht berechtigt, sie zur Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung zu veranlassen.